{"id":18994,"date":"2025-07-20T11:29:43","date_gmt":"2025-07-20T10:29:43","guid":{"rendered":"https:\/\/echta-derminga.de\/?p=18994"},"modified":"2025-07-20T11:52:26","modified_gmt":"2025-07-20T10:52:26","slug":"geistliche-schulaufsicht-spaltete-protestanten-und-katholiken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/echta-derminga.de\/?p=18994","title":{"rendered":"Geistliche Schulaufsicht spaltete Protestanten und Katholiken !"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\"><strong>Am 18.Mai 1848 fand in der Frankfurter Paulskirche eine richtungsweisende Nationalversammlung statt. Mit einer eigenen Verfassung sollte dem deutschen Volk eine Reichseinheit nahegelegt werden. In den St\u00e4dten und D\u00f6rfern wurde mit dieser Versammlung die Hoffnung verbunden, dass sich die Lebensverh\u00e4ltnisse der Menschen verbessern. Die damalige Gemeinde Humes machte damals als einzige Kommune im Raum Eppelborn von ihrem Petitionsrecht gebrauch und reichte einen Wunschantrag zur Nationalversammlung ein. Im Wesentlichen ging es in der Antragsformulierung der Gemeinde Humes um Verbesserungen in der eigenen Gemeinde. Beispielsweise wurde die Aufhebung der Bevormundung der Gemeinden von Seitens des Staates sowie die freie Wahl eines Gemeindebeamten beantragt. Auch die Einf\u00fchrung einer besseren, den Gewerbetreibenden entsprechenden Gewerbesteuer und die Aufhebung des Adels, aller Orden und aller damit verbundenen Vorrechte, Privilegien und Ehrentitularen. Der Antrag der Gemeinde Humes befasste letztlich 14. Punkte zur Verbesserung des kommunalen Rechtes. <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\">Der Antrag wurde von der Nationalversammlung angenommen und in das Petitionsregister 1147 als \u201eWille des Volkes\u201c eingegliedert. Der Antrag wurde au\u00dferdem den verschiedenen Fachaussch\u00fcsse zur Bearbeitung vorgelegt. W\u00e4hrend viele der vorgelegten W\u00fcnsche der Gemeinde Humes auf die Lange Bank geschoben wurden, sorgte ein Punkt auf der Humeser Petition f\u00fcr Aufregung. Humes hatte sich als einzige von 40 Gemeinden aus dem Saarland der preu\u00dfischen Rheinprovinz gegen die geistliche Schulaufsicht ausgesprochen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\"><strong>In Punkt 1 der Petition folgendes gefordert:\u201c die Erhebung der Schule zur Staatsanstalt, die Aufhebung des Schulgeldes pro Kind und die \u00dcbernahme der Lehrerbesoldung von Seiten des Staates\u201c. Vorrausgegangen war die Unzufriedenheit der Humeser B\u00fcrger mit ihrem damaligen Pfarrer Mattias Sch\u00f6ben aus Wiesbach. Die Gemeinde Humes war mit ihrem diesbez\u00fcglichen Antragswunsch ihrer Zeit voraus. Die Lehrerschaft des Kreises Ottweiler reichten unter dem Petitionsantrag \u201eErhebung der Schule zur Staatsanstalt\u201c ebenfalls einen Antrag in die Nationalversammlung im Jahre 1848 ein. In dieser Petition bitten die Lehrer um die \u201eBefreiung des Lehrerstandes von der unmittelbaren Beherrschung und Beaufsichtigung der Geistlichkeit. Was in unserer heutigen Zeit f\u00fcr v\u00f6llig normal und Verst\u00e4ndlich gilt, wurde damals zur Zerreisprobe. Der Forderung der Lehrerschaft und auch der Petition der Gemeinde Humes traten die evangelischen Bewohner von Dirmingen, Berschweiler, Uchtelfangen und Urexweiler entschieden entgegen. In einem Schreiben appellierten die evangelischen Christen am 24.September 1848 an die Nationalversammlung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote has-medium-font-size is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u201eSollte die Trennung der Schule von der Kirche ausgesprochen werden, so wird die Familie in ihrem innersten Heiligtum bedroht, weil es nicht mehr von den Eltern abh\u00e4ngt, ihre Kinder in der Religion erziehen zu lassen, worin sie bisher Trost fanden\u2026.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\">&#8222;Wer b\u00fcrgt uns daf\u00fcr, dass die gew\u00f6hnlich ohne alle Erfahrung und ohne die n\u00f6tige Reife aus den Seminaren entlassenen J\u00fcnglinge nicht ihre Weisheit anstatt der Lehren der Kirche den Kindern einpr\u00e4gen. Und hat nicht das Resultat der abgehaltenen Versammlungen der Lehrer das traurige Ergebnis geliefert, dass diesen M\u00e4nnern eine Feindschaft gegen die Kirche und alles positive Christentum innewohnt. Von dem Wahne verblendet, dass in dem Sturz der Kirche Heil beruhe, ist ihr Bestreben darauf gerichtet, durch Untergrabung des positiven Christentums, sie in ihren Grundfesten zu ersch\u00fcttern. Wir evangelischen Christen leben mit unseren katholischen Br\u00fcdern hier seit langem in tiefe Frieden und seit Menschengedenken hat nichts unsere Einigkeit zu st\u00f6ren vermocht, aber der, welcher aus diesem Frieden, aus dieser b\u00fcrgerlichen Einigkeit schlie\u00dfen wollte, dass wir \u00fcber die konfessionellen Gegens\u00e4tze erhaben w\u00e4ren, der w\u00fcrde sich bitter t\u00e4uschen. Wir alle werden unseren Glauben, wie unsere V\u00e4ter, noch mit Gut und Blut verteidigen. Aus dieser Liebe zu unserem Glauben, zu unserer Kirche aber ist es uns nicht gleichg\u00fcltig, welchen H\u00e4nden unser h\u00f6chstes Gut auf Erden, unsere Kinder anheimfallen, ob Religion oder Unglaube die Basis ihrer Erziehung bildet.&#8220;  Schon die Nachricht, die dunkle Kunde, dass man eine Trennung der Schule von der Kirche beabsichtige, rief hier die gr\u00f6\u00dfte Erbitterung hervor, und es ist nicht abzusehen, was f\u00fcr traurige Folgen entstehen w\u00fcrden, wenn eine hohe Versammlung die Trennung der Schule von der Kirche beschlie\u00dfen sollte\u2026\u201c (Text H-G Maas \u2013 Eppelborner Heimatheft Nr. 5) <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\"><strong>Am Ende waren wohl nicht alleine der Protest der evangelischen Christen in unserer Region daf\u00fcr verantwortlich, dass es bei der christlichen Schulaufsicht blieb. Die Geistlichkeit trug weiterhin die Verantwortung f\u00fcr die Kinder in den Schulen. W\u00e4hrend des sogenannten Kulturkampfes trug erstmals kurzzeitig ein Kommunalbeamter die Schulaufsicht. Im Jahre 1881 wurde diese Reglung jedoch wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Bis zum Kriegsende im Jahre 1918 trugen fortan verschiedene Pfarrer die Verantwortung f\u00fcr die ortsans\u00e4ssigen Schulen. Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurde die Geistlichkeit zun\u00e4chst von der Schulaufsicht entbunden, um nur zwei Monate sp\u00e4ter wieder neu eingesetzt zu werden. Das endg\u00fcltige Aus f\u00fcr die geistliche Schulaufsicht wurde am 01.07.1921 durch eine Verordnung der Regierungskommission beschlossen<\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 18.Mai 1848 fand in der Frankfurter Paulskirche eine richtungsweisende Nationalversammlung statt. Mit einer eigenen Verfassung sollte dem deutschen Volk eine Reichseinheit nahegelegt werden. 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