Mit Spaß an der Sache – Von Dirminger Hobby- und Freizeitclubs
Bereits im 19 Jahrhundert machte das Sprichwort: „Drei Deutsche – ein Verein“ die Runde! Tatsächlich müssen es jedoch mindestens sieben Personen sein, die einen Verein gründen können. Dieses funktioniert in der Regel mit einer notariell beglaubigten Anmeldung bei einem Registergericht. Ein eingetragener Verein führt die Abkürzung „e.V.“ Zur Vereinsgründung gehört auch die Wahl eines Vorstands und die Festlegung einer Satzung.
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