Die Qual der Wahl – Was sind Kommunalwahlen?
Am 26.Mai 2019 finden im Saarland die Europa- und Kommunalwahlen statt. Während sich die meisten Menschen sicher noch vorstellen können, dass bei Europawahlen das europäische Parlament gewählt wird, tauchen beim Thema Kommunalwahlen immer wieder neue Fragen auf. Gerade die Erstwähler sind oftmals überfordert und wissen nicht so recht was sie eigentlich wählen. Mittlerweile gibt es auch viele Erwachsene, die immer wieder Nachfragen müssen, was genau zu beachten ist. Grundsätzlich werden bei Kommunalwahlen die ehrenamtlichen Kommunalparlamenten wie Orts- oder Gemeinderat gewählt. Auch die Bürgermeisterwahlen oder Landratswahlen fallen unter die Bezeichnung Kommunalwahl.Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde bzw. eines Landkreises, sowie alle EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in dem Landkreis oder der Gemeinde haben. Wählbar zum Orts- oder Gemeinderat sowie dem Kreistag sind ebenfalls alle wahlberechtigten Bürger sowie die EU-Wohnbürger die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten im Wahlgebiet beheimatet sind. In manchen Bundesländern dürfen Jugendliche bereits mit 16 Jahren an den Kommunalwahlen teilnehmen. Im Saarland ist dies nicht möglich und der Erstwähler muss das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Die zur Wahl stehenden Parteien können mit Bereichslisten und Gebietslisten zur Gemeinderatswahl antreten. Bei einer Kommunalwahl betragt die Wahlperiode 5 Jahre. Jede Wählerin und jeder Wähler kann jeweils eine Stimme für einen Wahlvorschlag abgeben. Die Wahlen finden am Wahltag selbst zwischen 8 und 18 Uhr statt. Jeder Wähler bekommt zuvor seine Wahlbenachrichtigungskarte. In aller Regel werden die Wahlen in einem öffentlichen Gebäude durchgeführt. In Dirmingen wird z.B in der Borrwieshalle gewählt. Die Wahlen sind geheim und werden von jedem persönlich hinter Stellwänden vollzogen. Die Wähler müssen also dafür Sorge tragen, dass in der Kabine die eigene Stimme unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegeben wird. Wer am Wahltag selbst verhindert ist, kann vor der Wahl bei der Gemeindeverwaltung eine die Briefwahl beantragen. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden einem dann entweder zugeschickt oder Sie holen sie direkt bei der entsprechenden Stelle ab.In der Gemeinde Eppelborn ist es auch möglich schon früher, im Rathaus zu wählen. Eine Briefwahl sollte rechtzeitig beantragt, ausgefüllt und zurückzuschickt werden.In krankheitsbedingten Fällen kann auch noch am Wahltag selbst eine Briefwahl beantragt werden. Im Wahllokal sollte der Wahlschein oder der Personalausweis vorgelegt werden. Damit wird die eigene Wahlberechtigung nachgewiesen. In besonderen Fällen kann ein Wähler aber auch als persönlich bekannt gelten und somit zur Wahlurne schreiten.
Nach der Wahl werden alle Stimmen eines Wahlvorschlags zusammengezählt. Dies erledigen ehrenamtliche und hauptamtliche Wahlhelfer/innen. Zuerst werden die Sitze der Bereichsliste an die Bewerber vergeben, danach an die Bewerber der Gebietsliste, die noch keinen Sitz erhalten haben. Bei der Wahl des Ortsrates z.B werden die Mandate nach der Mehrzahl der erhaltenen Stimmen verteilt. Der Ortsvorsteher eines Ortsteils wird von dem neu gewählten Ortsrat gewählt.
Bei einer Direktwahl des Bürgermeisters, wie in der Gemeinde Eppelborn, erfolgt eine Mehrheitswahl bis zu zwei Wahlgängen. Derjenige der über die Hälfte aller gültigen Stimmen verfügt hat bereits im ersten Wahlgang gewonnen. Haben sich mehrere Bewerber zur Wahl gestellt, wie in der Gemeinde Eppelborn, kann es in einem zweiten Wahlgang zu einer Stichwahl der beiden Bewerber/innen mit den meisten Stimmen kommen. Dies liegt bei vier Bewerbern, in der Gemeinde Eppelborn, durchaus im Bereich des Möglichen. Sollte es in unserer Gemeinde zu einer Stichwahl kommen findet diese am Pfingstsonntag, 10.Juni 2019 statt.
Wahlen sind die einfachste Möglichkeit, sich als Bürger/in an einer Demokratie zu beteiligen. Jeder hat auch die Möglichkeit Mitglied einer Partei zu werden und sich über eine eigene Liste aufstellen zu lassen. In einer Demokratie dürfen Bürgerinnen und Bürger aktiv mitbestimmen und wählen. Das ist nicht selbstverständlich. Durch regelmäßig stattfindende Wahlen wird die politische Macht immer wieder neu verteilt. Jede Stimme zählt! Wenn ich nicht zur Wahl gehe, ist meine Stimme verloren. Gehe ich also nicht wählen, werden andere entscheiden, wer mich vertritt. Wenn ich einer Partei einen Denkzettel verpassen möchte, indem ich nicht wähle, funktioniert das nicht. Meine Stimme fällt bei einer Nichtwahl einfach unter den Tisch. Wähle ich hingegen, kann ich eine Partei klar der anderen vorziehen. Nicht zu wählen schadet keiner Partei.
Wählen heißt: Verantwortung übernehmen und die Geschicke der Politik zu beeinflussen. Niemand wird gezwungen, zur Wahl zu gehen. Jeder hat jedoch die Freiheit dies zu tun und sollte dies auch nutzen. Eine niedrige Wahlbeteiligung spricht für Desinteresse an der Politik. Gelebte Demokratie kann nur bestehen, wenn sich Bürger/innen daran beteiligen. Bei einer Kommunalwahl entscheide ich mit meiner Stimme über den zukünftigen Bürgermeister/in oder die Mandatsträger in den Orts- und Gemeinderäten. Es geht also um die Menschen, die meine Heimat repräsentiert und die politischen Geschicke in unserer Gemeinde leiten sollen. Anders als in der Bundes- und Landespolitik sind Kommunalpolitiker stets greifbar und antastbar.
Grundsätzlich ist es gut, wenn Menschen sich bereit erklären mit einem Mandat Verantwortung zu übernehmen. Jeder Wähler/in übernimmt mit seinem Kreuzchen ebenfalls Verantwortung. In Dirmingen nehmen in diesem Jahr erstmals seit vielen Jahren, 4 Parteien an der Ortsratswahl teil. Bei den Gemeinderatswahlen sind es sogar 5 Parteien.Im Mai beginnt die heiße Endphase des Wahlkampfs. Die Parteien bewerben ihre Kandidaten/innen und suchen an Wahl-Infoständen die Nähe des Wählers. Jeder sollte sich vor seiner Wahl erkundigen und genau hinsehen was oder wen er wählt. Dabei spielt das Wahlprogramm genauso eine große Rolle wie z.B die zu wählende Personen. Jeder Wähler/in hat also die Qual der Wahl !