Jetzt mal ehrlich! – Brauchen wir wirklich noch einen Ortsvorsteher ?

Irgendwann steht jeder Mensch vor der Entscheidung: Gehöre ich zu denen die den Müll wegschmeißen oder zu denen die den Müll aufheben?! Ich verstehe die allgemeine Enttäuschung über die Politik und die damit verbundene Wut. Aus dieser angestaunten Wut sollte jedoch niemals Hass entstehen. Niemand hat das Recht ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu verunglimpfen. Ein Indianisches Sprichwort sagt: „Gehe hundert Schritte in den Schuhen eines anderen, wenn Du ihn verstehen willst“ Vielleicht lohnt ein Blick hinter die Kulissen. Bei all‘ dem Hass, den bösen Kommentaren und den zahlreichen Verunglimpfungen sollte man zumindest wissen über wen man genau urteilt:

Was macht eigentlich ein Ortsvorsteher? Die Aufgabe eines Ortsvorstehers ist es, die Wünsche und Anliegen der Einwohner des Ortsteiles gegenüber dem Rat und der Verwaltung zu vertreten. Der Ortsvorsteher/in ist dazu berechtigt und verpflichtet diese Anliegen, Anregungen und Beschwerden aufzugreifen und diese der Verwaltung oder dem Bürgermeister/in weiterzuleiten. Der Ortsvorsteher/in ist der Vertreter eines stadt- bzw. gemeindezugehörigen Ortes. Der Ortsrat wählt nach den Kommunalwahlen, in der Regel mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion, den Ortsvorsteher/in aus seinen Reihen. Der Ortsvorsteher/in vertritt als Ehrenbeamter die Interessen seines Ortes gegenüber der Gemeinde bzw. der Stadt. Der Ortsvorsteher ist in seiner Rechtsstellung ehrenamtlicher Beigeordneter. Der Ortsvorsteher ist ausdrücklich berechtigt, an allen Sitzungen des Gemeinde- bzw. Stadtrates und deren Ausschüssen teilzunehmen, auch wenn sie nicht öffentlich sind. Diese Gremien sind verpflichtet, dem Ortsvorsteher zu Angelegenheiten, die seinen Gemeindebezirk betreffen, das Rederecht zu erteilen und ihm nähere Auskünfte zu geben. Der Ortsvorsteher ist befugt, Anträge entgegenzunehmen sowie amtliche Beglaubigungen und Lebensbescheinigungen auszustellen. Die Gemeinde kann dem Ortsvorsteher durch Satzung weitere Aufgaben übertragen. Darüber hinaus kann der Ortsvorsteher im Auftrag des Bürgermeisters weitere Verwaltungsangelegenheiten oder repräsentative Aufgaben wahrnehmen. Der Bürgermeister ist in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter gegenüber dem Ortsvorsteher weisungsberechtigt. Der Ortsvorsteher hingegen hat gegenüber der Gemeindeverwaltung und dem Bürgermeister eine besondere Treupflicht. (vgl. § 59 Abs. 5 saarl. KSVG).

Im Grunde genommen bedeutet das nichts anderes, als dass der Ortsvorsteher den Kopf hinhalten und Beschwerden seiner Mitbürger/innen weiterleiten muss. In den meisten Fällen liegt die Entscheidung über ein Problem oder die Umsetzung eines Projekts nicht in seinen Händen. Die Notwendigkeit eines Ortsvorstehers für die Kommunalverwaltung hängt von den spezifischen Anforderungen und der Struktur der jeweiligen Gemeinde ab. Während der Ortsvorsteher in anderen Bundesländern einen höheren Stellenwert genießt und sogar die Vertretung des Bürgermeisters übernimmt und über eigenen Haushalt verfügt, sind die Möglichkeiten im Saarland eher überschaubar. Grundsätzlich gilt: Der Bürgermeister kann entscheiden, umsetzen und verwalten. Der Ortsversteher hingegen ist am Ende nicht mehr als der Verwalter eines ortsinternen Kummerkastens. Sollte ein Projekt erfolgreich umgesetzt werden, war es immer der Bürgermeister und die Verwaltung. Der Ortsvorsteher steht am Rande und hat bestenfalls Händchen gehalten. Der Ortsvorsteher kümmert sich vor Ort und setzt sich bei der Verwaltung für seinen Heimatort ein. Die Umsetzung und die dazugehörige Ehre wird dem Bürgermeister zu teil. Ganz egal was es ist, ob Verkehrsschild, Friedhofsmauer oder Nahversorger, am Ende ist es immer ein Erfolg der Verwaltungsspitze.

Tatsächlich hat der Stellenwert des Ortsvorsteher in den letzten Jahren gelitten. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Vereine und Organisationen benutzen den Ortsvorsteher und seinen Ortsrat bestenfalls als Bindeglied und Fürsprecher. In den meisten Fällen wird der Ortsvorsteher übergangen und der Bürgermeister kontaktiert. Warum soll ich zu Schmidtchen gehen, wenn Schmidt viel mehr kann ? Der Ortsvorsteher bekommt in der Regel nur Schimpf und Schande zu hören. Das Lob gebührt, nach Vollendung eines Projekts, immer dem Bürgermeister. Das Gleiche Schicksal ereilt den Ortsrat. Obwohl der Ortsrat zu allen wichtigen Entscheidungen, die den Ort betreffen rechtzeitig gehört werden muss, hat er keine Entscheidungsgewalt über seinen Ortsteil. Bestenfalls können Vorschläge und Anregungen sowie Anträge eingereicht werden. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Die endgültige Entscheidung über unseren Heimatort liegt im Gemeinderat und nicht bei unserem Ortsvertretern im Ortsrat. Wer soll den Ortsrat hinter dieser Tatsache noch ernst nehmen und welche Bürgerin oder Bürger strebt unter diesen Umständen noch ein Mandat an ? Viel leichter und einfacher ist es doch eine Facebook- Gruppe zu gründen und loszupoltern.

In regelmäßigen Abständen beschäftigt sich unser Bundesland mit der Überarbeitung des Kommunalveraltungsgesetzes, einer möglichen Zusammenlegung der Landkreise und der Sinnhaftigkeit oder Beibehaltung eines Ortsrates. Die letzten Kommunalwahlen haben gezeigt, dass wir immer größere Probleme bekommen, ehrenamtliche Mandatsträger für Orts- oder Gemeinderat zu finden. Das Amt des Ortsvorstehers ist keine hauptamtliche Tätigkeit, sondern ein Ehrenamt. Im Gegensatz zu anderen Ehrenämtern bekommt der Ortsvorsteher aufgrund seiner Parteizugehörigkeit kaum eine Anerkennung. Natürlich bekommt der Ortsvorsteher/ in eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese Zuwendung bemisst sich an der Größe seines Heimatortes. Man muss schon eine hohe Schmerzgrenze, viel Idealismus und große Heimatliebe an den Tag legen, um dieses Ehrenamt auszuüben. Ganz ehrlich: So beschnitten, in seinen Möglichkeiten, ergibt das Amt des Ortsvorstehers nur wenig Sinn!

Die Gewalt gegen kommunale Mandatsträger hat in den letzten Jahren zugenommen. Dieses ernsthafte Problem gefährdet unsere Demokratie. Kommunalpolitikerinnen und – politiker werden immer wieder Opfer von Hass und Hetze. Das geht so weit, dass jeder Ortsvorsteher oder Ortsvorsteherin mindestes ein- oder zweimal in seiner Amtszeit Bedrohungen und Anfeindungen ausgesetzt ist. Ganz zu schweigen von den täglichen Beschimpfungen und Verunglimpfungen die natürlich auch ein Bürgermeister erfährt. Besonders in den sozialen Medien wird geschimpft, gehetzt, gewettert und verurteilt bis die Drähte glühen. Jeder weiß es besser und scheut nicht davor zurück den Menschen hinter dem Mandat anzugeifern. In der Gemeinschaft oder im Omnibus lässt es sich unter dem angeblichen Denkmantel der Demokratie gut lästern und verunglimpfen. Wenn man jedoch alle fünf Jahre einen Menschen sucht, der ein kommunalpolitisches Ehrenamt ausüben möchte, kommt man leicht zu Ernüchterung. 

Grundsätzlich werden kommunale Ehrenämter von DEINEN Nachbarn, Landsleuten, Vereinskollegen oder Mitbürgerinnen und Mitbürgern übernommen. Jeder kann ein solches Amt anstreben. Dafür bedarf es grundsätzlich keiner Mitgliedschaft in einer Partei. Ein kommunales Ehrenamt oder eine Mitgliedschaft in einem Orts -oder Gemeinderat bringt natürlich viel Verantwortung mit sich und nimmt viel Freizeit in Anspruch. In den letzten Jahren ist der Respekt gegenüber diesen Ehrenämtern rapide zurückgegangen. Unsere kommunalpolitischen Vertreter kommen nicht nur in den sozialen Medien schlecht weg und werden allzu oft für Dinge verantwortlich gemacht, die nicht in ihren Händen liegen. Ich bin gespannt, ob es uns gelingt die diversen kommunalen Listen für Orts -oder Gemeinderat auch zukünftig zu besetzen. Die Bevölkerung leidet unter dem Mangel an geeigneten Kommunalpolitikern. Wer hilft mir bei meinen Problemen und wer erhebt seine Stimme?

Jeder Mensch hat ein Recht auf Meinungsfreiheit. Jeder kann heutzutage an der Tastatur seine Gedanken niederschreiben und draufhauen. Leider kann aber nicht jeder mit dieser Macht umgehen. Die Verrohung in unserer Gesellschaft steigt weiter an und vielerorts werden auch Kommunalpolitiker massiv angegangen. Ich warte auf den Tag an dem der erste Ortsvorsteher oder das Orts- oder Gemeinderatsmitglied eines auf die Nase bekommt. Merke: Wenn sich Meinungsfreiheit in Hetzte, Verunglimpfung und Diffamierung verwandelt, kann „König Untertan“ zur Bestie werden. In den sozialen Medien gibt es diverse Plattformen auf denen man seine Meinung, seinen Unmut oder auch seine Wut loswerden kann. Das ist OK und sollte gerade von der Kommunalpolitik ausgehalten werden. Meinungsfreiheit ist und bleibt ein hohes Gut und konstruktive Kritik stärkt unsere Demokratie. Bei aller Kritik sollte der Schreiber/in jedoch immer seine Haltung und die gute Kinderstube im Auge behalten. In den sozialen Medien herrscht längst das Recht des Stärkeren: „Nur meine Meinung zählt und ich allein habe Recht“

Keine Frage: Natürlich vergessen viele Kommunalpolitiker viel zu schnell, warum sie gewählt wurden. Ein persönliches Mandat verpflichtet einen Menschen zum Einhalten von Werten und Aufgaben. Mit der Demokratie macht man keine Spielchen! Meine Kritik am kommunalen Status Quo kommt nicht von ungefähr! Das Ganze haut auch überhaupt nichts mit Gejammer oder Dünnhäutigkeit zu tun. Ich glaube, dass viele Amtskollegen mir beipflichten werden: Ein kommunales Ehrenamt sollte mehr sein als nur dorfinterner Kummerkasten, in dem jeder seinen Müll abladen kann. Wenn man ein solches Ehrenamt ausüben möchte, will man auch mitgestalten und verwalten. Ja, ich finde, dass es auch zukünftig einen Ortsvorsteher/in oder Ortsrat geben sollte. Wir brauchen Menschen die bereit sind sich für ihre Heimat einzusetzen. Menschen die sehen woran es hängt und was in einem Dorf benötigt wird. Wir brauchen aber auch ein Umdenken in der Bevölkerung und in unserer Verwaltung. Ein kommunaler Ehrenamtler ist kein „Crashtest-Dummy“ für einen Bürgermeister, die Verwaltung, den Abgeordneten oder für die wütende Bevölkerung. Jeder Mensch hat Respekt verdient, auch ein kleiner Kommunalpolitiker. Wehe uns, wenn es diese Menschen nicht mehr gibt !

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