So war’n die alten Rittersleut – Wie aus dem Lehen „Hof Dirmanges“ das Dorf Dirmingen entstand
Dirmingen wurde im Jahre 1281 erstmals urkundlich erwähnt. Offenbar gehörte unser Ort schon sehr früh als sogenanntes Allod zu der Grafschaft Saarbrücken. In den historischen Unterlagen wird unser Heimatort als „Dirminger Tal“ oder „Dirminger Hof“ als Verwaltungsbezirk erwähnt. Nach kurzer Zeit verlor Dirmingen jedoch immer mehr an Bedeutung. Die Grafen begannen ab 1285 Renten und Güter als Lehn an Saarbrücker Bergmannsgeschlechter zu vergeben. 1285 erhielt der Ritter Johann Caze von Saarbrücken als erster die Lehn über Dirmingen. Im Jahre 1335 bekam Edelknecht Nickel Rodebusch von Saarbrücken und im Jahre 1356 Edelknecht Niclas Kese aus Saarbrücken die Lehn zugesprochen. Im Jahre 1421 erhielt Ritter Arnold von den Motten die Saarbrücker Lehn über Dirmingen. Diese Lehn fiel im Jahre 1430 an Ritter Friedrich zu Greifenklau zu Vollrats. Nach dem Aussterben der männlichen Linie des Geschlechts zu Greifenklau fiel die Lehn im Jahre 1528 an den Ritter Heinrich von Hagen und Friedrich von Fleckenstein.
Im Mittelalter vergaben die Könige und Landesherren ein Lehn. Als Lehen wurde ein Land oder ein Amt, das die Soldaten oder Ritter vom König für ihren militärischen Dienst erhielten, angesehen. Dafür waren sie dem König zu Dienst und Treue verpflichtet. Die Leheninhaber wurden Lehnsmann genannt. Die Könige und Grafen hingegen wurden als Lehnsherren betitelt. Im Mittelalter bestanden die Herrschaftsgebiete aus Personenverbänden wie Stämmen, Sippen, Gefolgschaft, Lehnshöfen, Haus- und Schwurgemeinschaften. Das Zusammenleben wurde stets durch die Landesherren, Grafschaften oder Könige bestimmt. Der König vergab an geistliche Fürsten, Bischöfe und weltliche Fürsten, Herzöge und Grafen ein Lehen (lateinisch „feudum“) auf Lebenszeit. Diese Fürsten oder Adlige wurden zu Grundbesitzern. Der König verlieh nicht nur Ländereien, sondern auch nutzbare Rechte, Ämter oder Einkünfte. Die Erträge aus diesen Leihgaben konnten die adligen Lehensinhaber, die Vasallen genannt wurden, behalten. Adlige, Geistliche oder auch Könige, waren nicht nur Grundbesitzer, sondern verfügten mit dem Lehen auch über Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen. Das in unserem ehemaligen fränkischen Reich entwickelten Lehnswesens hat sich seit dem 10. Jahrhundert in ganz Europa verbreitet. Im 11. Jahrhundert waren die meisten Ritter oder Edelknechte, die über Grundbesitz verfügen und wehrhaft waren, also Rüstung und Ross besaßen, auch Lehensträger. Wie oft die Lehensinhaber tatsächlich ihre Lehen besuchten oder durchritten ist nicht überliefert. Ortschaften wie Dirmingen bestanden im Mittelalter eigentlich nur aus Höfen und Häusern. Die Ritter waren meistens nur auf Durchreise und kümmerten sich nur wenig um die Bevölkerung. Wichtig war einzig und allein die Lehensabgabe.
Was die Lehensvergabe betrifft, dürfte das 15. Jahrundert eher unruhig verlaufen sein. Kurzzeitig verfügte, im Jahr 1430 sogar Friedrich von Ippelbrunn über die Dirminger Lehen. Dies ist etwas besonderes, weil Ende des 13. Jahrhunderts aus einer Vogtei und der Abtei Tholey und dem Verduner Besitz um den Schaumberg eine lothringische Landesherrschaft entstand. Fortan waren die Geschicke Eppelborns und des Schaumberger Landes mit Lothringen verbunden. Dirmingen hingegen gehörte als Nachbarort weiterhin zur Grafschaft Saarbrücken. Das Adelsgeschlecht von Greifenclau von Vollrats stammte aus Lothringen und besaß ebenfalls ein Lehen über Dirmingen. Später wurde Sophia von Greifenclau die Erbtochter zu Eppelborn. Auch das aus Lebach stammende Geschlecht der Herren von Hagen zur Motten gehörte zu der Lothringischen Grafschaft. Ganz oft wurden zwischen den verschiedenen Grafschaften über Mitgift oder als Geschenk Lehen vergeben. Erst nach dem 30-jährigen Krieg wurden die Herrschaftsgrenzen verdeutlicht, wobei es bis ins 18 Jahrhundert freundschaftliche Bünde und auch Patenschaften zwischen der Grafschaft Lothringen und Saarbrücken existierten. Letztendlich war die Lehensvergabe alles andere als einfach und oftmals nichts anderes als reine Willkür.
Während sich in Dirmingen eher Bauern und Handwerker aufgehalten haben dürften, sah es ein paar Kilometer weiter schon ganz anders aus. Die an der Ill liegende Kerpenburg wurde ursprünglich als eine Wasserburg gebaut. Im Jahre 1359 wurde die Burg erstmals urkundlich erwähnt. Womöglich wurde die Wasserburg bereits im 12. Jahrhundert von den Grafen von Saarwerden erbaut, zu deren Besitz der Ort Illingen damals gehörte. Illingen war also zu dieser Zeit ein anderes Lehen als unser Heimatort Dirmingen. Durch Heirat kamen die aus der Eifel stammenden Herren von Kerpen zwischen 1324 und 1326 nach Illingen. Ein weiteres Wasserschloss stand in Eppelborn. Im Jahre 1663 war Christoph Ludwig von Löwenstein im Besitz des Schlosses zu Eppelborn. Nachdem das Schloss in einen schlechten Zustand verfiel kam es im Jahre 1668 in den Besitz der Herrschaft von Schellard, ehe es am Ende in den Besitz derer von Buseck fiel.
Im Jahre 1617 zog der Graf zu Saarbücken die Lehn über Dirmingen wieder ein. Vorübergehend wurde das Dorf im 14. Jahrhundert wegen einer Mitgift an die Grafschaft Zweibrücken versetzt. Der geldbedürftige Graf Walram zu Zweibrücken ging sehr selbstherrlich mit dem Lehn um und versetzt es weiter an Juden aus Wittlich und an den Erzbischof von Trier. Nachdem 1563 die Grafen von Saarbrücken durch Tausch von der Abtei St. Nabor den Zehnten und das Patronat der Dirminger Kirche erworben hatten und im Jahre 1617 das Greifenklau‘ische Lehen heimgefallen war, gehörte Dirmingen fortan uneingeschränkt zur Grafschaft Nassau- Saarbrücken. Im 16 Jahrhundert wurde Dirmingen zum wohlhabendsten Bauerndorf der Herrschaft Ottweiler. Bis zum 18 Jahrhundert hatte Dirmingen mit seinem Ausbauort Berschweiler einen gemeinsamen Bann. Der 30-jährige Krieg hemmte die Entwicklung des Dorfes.
Während sich vielerorts erneut die Herrschaftsverhältnisse veränderten gehörte Dirmingen bis zur französischen Revolution zu der Grafschaft Saarbrücken. Danach begann die Zeit der Schultheißereien und Meiereien. Dies wiederum war der Beginn der Landkreise und Gemeinden.
Beim recherchieren, notieren und schreiben dieses Blogeintrages bin ich zeitweise dem Wahnsinn verfallen. Die Lehensvergabe der einzelnen Grafschaften ist sehr kompliziert und verzwickt. Oftmals verfügten Lehensinhaber über mehrere Lehen in verschiedenen Grafschaften oder Herrschaften. Sollte es in meiner mühevollen Auflistung einen Fehler geben, bitte ich diesen zu entschuldigen. Ich handelte nach bestem Gewissen !