Wir haben die Wahl-Was wählen wir überhaupt ?

Am Sonntag, 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Am Ende werden sich wohl ca. 60 Millionen Deutsche an dieser Wahl beteiligen. Gerade in Zeiten größter Politikverdrossenheit ist es wichtig ein Zeichen zu setzen und diese Wahl anzunehmen. Immerhin haben wir noch eine Wahl! Viele Menschen wären glücklich, wenn sie in ihrem Heimatland überhaupt an einer demokratischen Wahl teilnehmen dürften.

In diesen Zeiten stellt sich die Frage: Sind unsere Politiker wirklich so schlecht wie der Ruf, der ihnen vorauseilt oder sind wir einfach nur zu verwöhnt? Geht es uns zu gut oder wirklich so schlecht. Die Wahrheit liegt mal wieder irgendwo in der Mitte, wobei mir persönlich in letzter Zeit der gegenseitige Respekt verloren geht. Die sozialen Medien bieten heute jedem die Möglichkeit seine Meinung zu äußern. Das ist grundsätzlich eine gute Sache. Schade nur, dass einige nicht mit ihren Möglichkeiten umgehen können.

Wir leben gottlob in einer Demokratie und dürfen frei entscheiden wer am Ende die Geschicke dieses Landes leitet und über die Mehrheit im deutschen Bundestag verfügt. Der Deutsche Bundestag bildet zusammen mit dem Bundesrat unser Parlament. Dabei ist der Bundestag das einzige vom Volk direkt gewählte Staatsorgan. Die Mitglieder des Bundestages bilden also die Volksvertretung unseres Landes und wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

So weit so klar! Wirklich? Immer wieder muss ich mit Schrecken feststellen, dass viele Mitmenschen überhaupt nicht wissen, was wir eigentlich wann wählen. Dabei sollte man doch wissen über was man redet und schimpft. Die Enttäuschung über die Politik trägt sicherlich mit Verantwortung an diesem Desinteresse. Für andere wiederum ist es einfach zu kompliziert. Wobei besonders die Überhangmandate nicht so einfach zu erklären sind.

Ich möchte an dieser Stelle gerne einmal versuchen mit meinen bescheidenen Mitteln Licht ins Dunkel zu bringen. Dabei ist es mir wichtig, die Menschen für diese Wahl zu sensibilisieren. Manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass wir längst vergessen haben, wie wertvoll eine Demokratie im eigenen Land sein kann. Diesen Schatz gilt es zu bewahren und auch für die nächsten Generationen zu erhalten.

Am 26. September geben die Menschen ihre Stimmen in einem Wahllokal ihres Wahlkreises ab. In Dirmingen wird seit Jahrzehnten in der Borrwieshalle gewählt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Briefwahlen stark angestiegen. Fachleute gehen davon aus, dass aufgrund der Pandemie die Tendenz steigend ist. Eine Briefwahl ist in der Regel sehr einfach bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Im Zweifelfall einfach den politischen Ortsverein ihrer Wahl kontaktieren. Die Kommunalpolitiker vor Ort, ganz gleich welche Couleur, helfen sicherlich gerne aus. Mittlerweile ist es sogar möglich vorab im Rathaus zu wählen.

Im Grunde ist es ganz einfach: Der Bundestag wird alle vier Jahre neu gewählt. Dabei werden in erster Linie die Abgeordnete gewählt, die für einen Wahlkreis kandidieren. Die Wählerinnen und Wähler stimmen also im Grunde dafür ab, wer im am Ende im Bundestag sitzt und die Aufgaben eines Abgeordneten wahrnimmt. Die Bundestagswahl ist im Grundgesetz fest verankert wobei genau beschrieben steht, wie sie durchzuführen ist. Dazu gehört, dass die Wahlen geheim und frei, allgemein, gleich und unmittelbar sein müssen.

Die Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Listen erstellen, in denen die Personen aufgeführt sind, die für die Bundestagswahl kandidieren. Die Parteimitglieder wählen auf eingeräumten Delegiertenkonferenzen ihre Kandidaten die als Abgeordnete in den Bundestag einziehen sollen. Diese Personen sind die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien. Wichtig ist die Reihenfolge! Je besser ein Kandidat nominiert ist, umso größer ist die Chance, auch tatsächlich in den Bundestag zu kommen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin, der oder die sich um ein Direktmandat für den Bundestag bewirbt. Wer innerhalb eines Wahlkreises die meisten Stimmen erzielt, zieht für diesen Wahlkreis in das Parlament ein. Mit der Zweitstimme hingegen wählt man eine Partei. Jeder gewählte Kandidat darf ins Parlament einziehen. Oftmals kommt es vor, dass dies mehr Kandidaten sind, als der Partei laut Zweitstimmen zustehen. Diese zusätzlichen Plätze im Bundestag bezeichnet man als Überhangmandate. Damit die anderen Parteien durch diese nicht benachteiligt werden, erhalten sie ebenfalls mehr Plätze im Parlament, bis die Sitzverteilung dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Diese weiteren Plätze werden Ausgleichsmandate genannt. Genau diese Überhangs- und Ausgleichsmandate sind dafür verantwortlich, dass viele Bürgerinnen und Bürger mit der Größe des Bundestages hadern und ihn für zu aufgebläht halten. Die zusätzlichen Sitze im Bundestag führen dazu, dass der Bundestag immer weiter anwächst. Eigentlich sollte der Bundestag aus 598 Abgeordneten bestehen. Durch die Ausgleichs- und Überhangmandate ist er in der nun ablaufenden Wahlperiode auf 709 Sitze angewachsen. Den Wählerinnen und Wählern ist dies nur schwer zu vermitteln.

Nach der Bundestagswahl und vor der Konstituierung des Parlaments wählen die Abgeordneten des Bundestags die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Die Bürgerinnen und Bürger werden also nur indirekt den neuen Kanzler oder Kanzlerin wählen. Während bei der Bundestagswahl nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft wählen dürfen, ist dies bei der Kommunalwahl und Europawahl ganz anders. Hier dürfen auch ausländische Mitbürger mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Staates die ihren Sitz in der Gemeinde, Kommune, Stadt oder Landkreis haben wählen. Anders ist das bei der Wahl des Bürgermeisters oder eines Landrates. Diese Wahlen dienen der persönlichen Entscheidungsfindung wobei der Wähler/ in mit seinem Kreuz auf dem Wahlzettel entscheiden kann wer das Amt am besten ausüben sollte. Bei den Kommunalwahlen kann ebenfalls nur die Partei gewählt werden. Danach werden die Orts- Gemeinde- und Stadträte ihre Entscheidungen bezüglich Ortsvorsteher oder Beigeordneten wählen. Auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament wird mit Listenvorschlägen gearbeitet. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.

Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten Rechten, die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland besitzen. Bei aller Enttäuschung und vorhandenem Frust sollten wir dies zu schätzen wissen. Wichtig ist: Wir haben noch eine Wahl !

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