Sterbe- und Unterstützungsverein Dirmingen besser als man denkt !
Der Sterbe- und Unterstützungsverein Dirmingen wurde bereits im Jahre 1948 gegründet. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsverein im Sinne von § 53 des Versicherungsaufsicht Gesetzes. Im Todesfall gewährt der Verein seinen Mitgliedern ein Sterbegeld von derzeit 1.475, – Euro. Das Ziel des Vereins ist es, den Mitgliedern beim Tod einen Anteil zu den Beerdigungskosten auszuzahlen. Das ganze bei einem geringen monatlichen Beitrag. Bei den heutigen Kosten einer Beerdigung dürfte dies für viele sicherlich ein interessanter Anreiz sein. Der Verein unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Arbeit und Verkehr in Saarbrücken. Sein Geschäftsgebiet begrenzt sich überwiegend auf die Gemeinde Eppelborn und die angrenzenden Ortschaften Dirmingens. In die Kasse können Personen aufgenommen werden, die das 2. Lebensjahr vollendet und das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Für Personen, die das 2. Lebensjahr vollendet und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, besteht die Möglichkeit der Doppelversicherung.
Seit August dieses Jahres bin ich Vorsitzender dieses Vereins. Trotz der Vielzahl meiner Ehrenämter habe ich dieses Amt nach reiflichen Überlegungen angenommen. Wie überall fehlten auch hier ehrenamtliche Mitstreiter und Mitglieder. Dabei ist eine Mitgliedschaft in dem Verein durchaus sinnvoll. Ich habe jedoch festgestellt, dass immer weniger junge Menschen sich für diesen Verein interessieren. Darum möchte ich an dieser Stelle einmal für Aufmerksamkeit werben. Es lohnt sich die Zeit zu investieren und sich einmal diesen Verein genauer anzusehen. Wie zum Beispiel bei der Pflege, sollte man auch für sein persönliches Ableben Vorsorge tragen. Eine Mitgliedschaft ist schriftlich einzureichen. Das Mitgliedschaft- und Versicherungsverhältnis beginnt mit dem im Mitgliedsausweis angegebenen Tag, jedoch nicht vor Zahlung des Eintrittsgeldes und des ersten Monatsbeitrages. Die Höhe des Eintrittsgeldes und der Beiträge ergibt sich aus der Beitrags- und Leistungstabelle, die in der Satzung des Sterbe- und Unterstützungsvereins Dirmingen zu finden ist. Der Schwerpunkt meiner Mitgliedschaft liegt jedoch darin, neue Mitglieder zu werben, die irgendwann auch mal Verantwortung im Vorstand übernehmen möchten. Ein Ehrenamt in diesem Verein könnte erfüllend sein. Die Arbeit mit und für Menschen kann das eigene Selbstwertgefühl befriedigen. Unser Verein hat mit seinen über 1000 Mitglieder einen hohen Stellenwert. Der Verein benötigt dringend frisches Blut. Die Altersstruktur ist in den letzten Jahren zusehend gewachsen.
Unser Verein ist verpflichtet, alle 5 Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen zu lassen. Dieses muss der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. In diesem Gutachten wird festgehalten, ob die derzeitige Beitragserhebung angepasst werden muss. Ursächlich für die Beitragsanpassung sind unter anderem sinkende Zinserträge, die Senkung des Rechnungszinses (= Zins, der unter anderem für die Anlage des Vermögens des Vereins bis zum Tode des letzten Mitglieds unterstellt wird). Einfacher ausgedrückt: Der Verein benötigt mehr Geld, um bei unverändertem Beitrag das festgelegte Sterbegeld dauerhaft auszahlen zu können.
Vereine, deren letzte Begutachtung weit zurückliegt, Vereine, die regelmäßig das Sterbegeld erhöht haben und solche, die viele junge Mitglieder in ihrem Bestand haben, sind hiervon besonders betroffen. Zu dieser Kategorie gehört auch unser Verein. Wir sind unbedingt darauf angewiesen, neue Mitglieder aufzunehmen. Nur so können die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Stabilität für die Zukunft sicher gestellt.
Die vorliegende Tarifbeilage wurde dem Saarländischen Ministerium für Wirtschaft zur Entscheidung vorgelegt. Zur Wirksamkeit ist deshalb die
T a r i f b e i l a g e
zur Satzung des Sterbe- und Unterstützungsvereins Dirmingen
in der Fassung vom 13.05.2013
- Beitrag und Eintrittsgeld (§ 4 der o.g. Satzung)
1.1 Der Beitrag beträgt monatlich: ab 01.01.22
a) vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,50 €
b) ab dem 17. Lebensjahr 3,00 €
1.2. Der Beitrag bei Doppelmitgliedschaft beträgt monatlich:
a) vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €
b) ab dem vollendeten 17. Lebensjahr 6,00 €
- Das Eintrittsgeld beträgt ab 01.01.2022:
- bis zum vollendeten 26. Lebensjahr 0,00 €
- vom vollendeten 27. Lebensjahr an bis zum vollendeten
45. Lebensjahr 5/6 des Jahresbeitrages pro Lebensjahr 30,00€
c) bei Doppelmitgliedschaft doppeltes Eintrittsgeld.
1.4 Der Eintritt zur Einfachmitgliedschaft ist bis zum vollendeten 45. Lebens-jahr, zur Doppelmitgliedschaft nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahr möglich.
- Sterbegeld (§ 5 der o.g. Satzung)
2.1 Das Sterbegeld beträgt ab dem 01.07.2007 für alle Mitglieder:
a) bei einfacher Mitgliedschaft 1.475,00 €
b) bei doppelter Mitgliedschaft 2.950,00 €
Sollte ihr Interesse geweckt sein, können sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Zumindest macht es Sinn einmal über eine Mitgliedschaft nachzudenken. Im schlimmsten und traurigsten Fall kann zumindest ein wenig Unterstützung erfolgen.
Hallo Herr Klein,
Ich hätte gerne ein Schriftstück mit Daten eines Ansprechpartners und am Besten auch mit den Tarifen. Ich wohne schon seit Jahrzehnten nicht mehr in Dirmingen, ich habe also keine Ahnung, wer im Sterbefall Auskunft geben kann. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Guten Tag,, vielen Dank für ihre Nachricht. Ich habe ihnen eine E-Mail gesendet.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich bin in dem Sterbeverein schon seit Jahrzehnten. Frühe bekam man einen Stempel ,in der heutigen Zeit habe ich
nichts mehr in der Hand, um im Falle von meinem Tot ,meinen Kindern ein Schriftstück zu hinterlassen, wo sie sich hinwenden können.
Mein Mädchen-Name ist Jutta Dörr nun Jutta Penth
Ich hätte doch nun gerne was für meine Unterlagen.
Außerdem hat sich die Bankverbindung geändert.