Kommunalwahlen 2024 – Was ist ein Ortsvorsteher und was macht eigentlich der Orts-oder Gemeinderat ?

Mit Blick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 habe ich mir Gedanken über den Stellenwert der Kommunalpolitik gemacht. Nach vielen intensiven Gesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass viele Menschen überhaupt nicht wissen wer bei diesen Wahlen gewählt wird und welche Aufgaben damit verbunden sind. Viele Menschen haben kein oder ein schlechtes Bild von ihren Orts-oder Gemeinderatsmitgliedern. Information ist immer mit einer gewissen Bring- oder Holschuld verbunden. Wenn man möchte, dass die Menschen den Gang zur Wahlurne beschreiten, muss man Sie auch mitnehmen und informieren. Auf der anderen Seite versäumen es viele Bürgerinnen und der Bürger die notwendigen Informationen zu den bevorstehenden Europa-und Kommunalwahlen abzurufen. Quo vadis Kommunalpolitik !

Was macht eigentlich ein Ortsvorsteher? Die Aufgabe eines Ortsvorstehers ist es, die Wünsche und Anliegen der Einwohner des Ortsteiles gegenüber dem Rat und der Verwaltung zu vertreten. Der Ortsvorsteher/in ist dazu berechtigt und verpflichtet diese Anliegen, Anregungen und Beschwerden aufzugreifen und diese der Verwaltung oder dem Bürgermeister/in weiterzuleiten. Der Ortsvorsteher/in ist der Vertreter eines stadt- bzw. gemeindezugehörigen Ortes. Der Ortsrat wählt nach den Kommunalwahlen, in der Regel mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion, den Ortsvorsteher/in aus seinen Reihen. Der Ortsvorsteher/in vertritt als Ehrenbeamter die Interessen seines Ortes gegenüber der Gemeinde bzw. der Stadt. Er ist in seiner Rechtsstellung ehrenamtlicher Beigeordneter. Der Ortsvorsteher ist ausdrücklich berechtigt, an allen Sitzungen des Gemeinde- bzw. Stadtrates und deren Ausschüssen teilzunehmen, auch wenn sie nicht öffentlich sind. Diese Gremien sind verpflichtet, dem Ortsvorsteher zu Angelegenheiten, die seinen Gemeindebezirk betreffen, das Rederecht zu erteilen und ihm nähere Auskünfte zu geben. Der Ortsvorsteher ist befugt, Anträge entgegenzunehmen sowie amtliche Beglaubigungen und Lebensbescheinigungen auszustellen. Die Gemeinde kann dem Ortsvorsteher durch Satzung weitere Aufgaben übertragen. Darüber hinaus kann der Ortsvorsteher im Auftrag des Bürgermeisters weitere Verwaltungsangelegenheiten oder repräsentative Aufgaben wahrnehmen. Der Bürgermeister ist in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter gegenüber dem Ortsvorsteher weisungsberechtigt (vgl. § 59 Abs. 5 saarl. KSVG – Quelle Wikipedia).

Der Ortsvorsteher hat also nicht nur die Aufgabe repräsentative Termine wahrzunehmen und bei Vereinsfesten oder Geburtstagsfeiern zu glänzen. Das Amt ist mit viel ehrenamtlichen Engagement verbunden. Ortsvorsteher/innen sind wichtige Ansprechpartner und zugleich Kontaktpersonen zwischen den Einwohnern des Ortes und der Verwaltung. Dabei müssen Ortsvorsteher/innen ihre Aufgaben ehrenamtlich und in ihrer Freizeit wahrnehmen. Das Amt des Ortsvorstehers ist also kein Beruf im herkömmlichen Sinn und somit auch keine hauptamtliche Tätigkeit.

Orts- oder Gemeinderatsmitglieder müssen in dem Ort wohnen, für den Sie gewählt werden. Für die Wahl eines Ortsvorsteher/in muss man nicht zwingend einer Partei angehören. In aller Regel hält sich der Ortsrat bei der Wahl der Ortsvorsteher/in an die Stimmenverhältnisse der Parteien nach einer vorausgegangenen Kommunalwahl. Die Wählerinnen und Wähler geben also mit ihrer Stimme bei den Kommunalwahlen das Votum für den Ortsrat ab. Die daraus entstehende Mehrheitsfraktion wählt den neuen Ortsvorsteher/in. Das bedeutet: Die Partei, die bei der Wahl des Ortsrates in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat, benennt den Kandidaten, der anschließend vom Rat gewählt wird. Der Ortsvorsteher/in wird nach seiner Wahl vereidigt und hat gegenüber den Menschen seines Heimatortes eine besondere Verantwortung.

Der Ortsrat muss zu allen wichtigen Entscheidungen, die den Ort betreffen rechtzeitig gehört werden und kann zu allen Punkten, die die Ortschaft betreffen Vorschläge machen, Anregungen und Anträge einreichen. Leider wird der Ortsrat in den meisten Fällen nur angehört. Die Entscheidungsgewalt des Ortsrates ist ungleich niedriger als die des Gemeinderates. Einzig bei ortsbildprägenden Maßnahmen und Angelegenheiten die den Friedhof betreffen hat der Ortsrat eine höhere Entscheidungsgewalt. Ansonsten wird der Ortsrat wie bereits erwähnt vor den Entscheidungen des Gemeinderates mit einbezogen und um ein Votum gebeten. Die Ortsratsmitglieder werden während einer konstituierenden Sitzung vom Bürgermeister verpflichtet und sind ebenfalls an eine Treuepflicht gebunden.

Der Gemeinderat beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit sie nicht der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister , einem Ausschuss, oder einem Ortsrat übertragen sind. Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister/in und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Gemeinde obliegt jedoch dem Bürgermeister. Das Ausmaß der Zuständigkeit legt der Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung fest. Die Mitglieder des Gemeinderats haben die ihnen obliegenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und insbesondere an den Sitzungen des Gemeinderats teilzunehmen. Ein Gemeinderatsmitglied wird bei der konstituierenden Sitzung verpflichtet und hat gegenüber der Gemeindeverwaltung eine besondere Treuepflicht und ist in gegebenen Fällen der Verschwiegenheit verpflichtet.

Geschäftsordnung der Orts-und Gemeinderäte in der Gemeinde Eppelborn ( Quelle Homepage Gemeinde Eppelborn)

Grundsätzlich werden kommunale Ehrenämter von DEINEN Nachbarn, Landsleuten, Vereinskollegen oder Mitbürgerinnen und Mitbürgern übernommen. Jeder kann ein solches Amt anstreben. Dafür bedarf es grundsätzlich keiner Mitgliedschaft in einer Partei. Ein kommunales Ehrenamt oder eine Mitgliedschaft in einem Orts-oder Gemeinderat bringt viel Verantwortung mit sich und nimmt viel Freizeit in Anspruch. In den letzten Jahren ist der Respekt gegenüber diesen Ehrenämtern rapide zurückgegangen. Besonders in den sozialen Medien kommen unsere kommunalpolitischen Vertreter schlecht weg und werden allzu oft für Dinge verantwortlich gemacht, die nicht in ihren Händen liegen. Viele Parteien bekommen zusehends Probleme ihre Listen mit interessierten Leuten zu besetzten. Ergo leidet am Ende auch die Bevölkerung unter dem Mangel an geeigneten Kommunalpolitikern. Das Zauberwort lautet: RESPEKT ! Kommunalpolitiker dürfen nie vergessen für was sie gewählt wurden und welche Verpflichtung sie eingegangen sind. Der Wähler und die Wählerin hingegen sollten nicht vergessen, dass es sich bei einem kommunalpolitischen Amt um ein zeitaufwändiges Ehrenamt mit viel Verantwortung handelt. Kein Ratsmitglied trifft eine folgenschwere Entscheidung nur um den Nächsten zu ärgern. Viel zu oft wird unseren Volksvertretern Machtgier, Korruption und Selbstverwirklichung vorgeworfen. Natürlich gibt es überall schwarze Schafe. Unsere Kommunalpolitiker sind jedoch viel besser, als der Ruf ist der ihnen vorauseilt. Das Amt bringt viele schlaflose Nächte und private Entbehrungen mit sich. Dabei verliert der ein oder andere Kommunalpolitiker schon mal seine Basis – und bürgernähe. Dies wiederum bringt so manchen Zeitgenossen zur Verzweiflung. Fakt ist: Die Menschen brauchen kompetente Ansprechpartner die zuhören und die ihnen vorgetragenen Anliegen weiterleiten. Respektvoller Umgang sollte immer in beide Richtungen gehen !

Ein Indianisches Sprichwort sagt: „Gehe hundert Schritte in den Schuhen eines anderen, wenn Du ihn verstehen willst