„Knatteraddatsch on Ballawer“ mit der Nachbarschaft
Im Verhältnis zu unseren benachbarten Ortsteilen spielte immer auch die herrschaftliche Zugehörigkeit und die territorialen Verhältnisse eine gewichtige Rolle. Die im Laufe der Jahrhunderte entstandenen Machtverhältnisse werden auch im Wappen unserer Heimatgemeinde verdeutlicht. Der gestümmelte Adler in Rot steht für das Herzogtum Lothringen, wozu Bubach, Calmesweiler, Eppelborn, Habach, Humes, Macherbach und Wiesbach gehörten. Die. „Wolfsangel“ war das Herrschaftszeichen des Grafen Nassau-Saarbrücken, zudem stets Dirmingen und eine Zeitlang auch Hierscheid gehörten. Der silberne Schrägrechtbalken ist Bestandteil des Wappens der Ortsherrschaft Ippelbrunn, eines ritterlichen Adelsgeschlechts, das Eppelborn im Mittelalter zu Lehen hatte. Der politische wie auch kirchlich-kulturelle Einfluss des fürstbischöflichen Kurtrier kommt in den Farben Rot-Silber zum Ausdruck.
In der heutigen Gemeinde Eppelborn veränderten sich im Laufe der Jahrhunderte immer wieder die herrschaftlichen Machtansprüche. Historischen Quellen zufolge kam es bereits in der preußischen Zeit immer wieder zu heftigen Querelen zwischen Eppelborn und Dirmingen. In den meisten Fällen ging es um Grenzangelegenheiten oder Holzfrevel. Im Gegensatz zu anderen Nachbarorten war die Beziehung zu Eppelborn oftmals angespannt. Das könnte an den territorialen Verhältnissen und Machtansprüchen gegenüber der einzelnen Gemarkungsgrenzen gelegen haben. Auf der anderen Seite hatte unser Grenzgebiet mit der sogenannte „das-dat-Linie“, schon immer einen tiefreligiösen Hintergrund. Dirmingen rein protestantisch rieb sich schon immer gerne an dem katholischen Eppelborn. Im Jahre 1575 führte Graf Philipp III die Reformation nach lutherischem Bekenntnis in Dirmingen ein. Die Einführung der Reformation führte mit Sicherheit zu weiteren Spannungen zwischen den beiden Nachbargemeinden Dirmingen und Eppelborn. Dies wird in einem Rechtsstreit deutlich, der sich über viele Jahrzehnte bis hin zu einem Vergleich im Jahre 1629 hinzog. Danach gerieten die evangelischen Gemeinden in der Grafschaft Saarwerden in harte Bedrängnis durch die von Lothringen unterstützte Gegenreformation.

Entlang der historischen Grenzlinie zwischen der Grafschaft Nassau-Saarbrücken und dem einstigen Herzogtum Lothringen findet man noch heute mächtige Grenzsteine. Diese Steine bestehen aus rotem Vogesen-Sandstein und wurden 1767 markiert. Im Naherholungsgebiet „Steinrausche“ findet man unter zahlreichen Grenzsteinen auch einen sogenannten Dreibanngrenzstein aus dem Jahre 1767. Dieser Stein markiert die Grenze zwischen Eppelborn, Dirmingen und Hierscheid. Schon damals prallten zwei Welten aufeinander. Auf der einen Seite Eppelborn das mit Lothringen dem Königreich Frankreich zugeordnet wurde und Dirmingen das weiterhin zur Grafschaft Nassau-Saarbrücken gehörte. Wechselnde Herrschaftsverhältnisse und unterschiedliche Konfessionszugehörigkeit sorgten immer wieder für starke Spannungen zwischen Eppelborn und Dirmingen. Die Geschichte der heutigen Einheitsgemeinde und insbesondere von Eppelborn und Bubach/Calmesweiler ist eng verbunden mit dem Schicksal der Freiherren von Busek. Im 13. Jahrhundert entwickelte sich aus einer Vogtei in der Abtei Tholey und dem Verduner Besitz um Schaumberg eine lothringische Landesherrschaft, zu der auch unser Nachbarort Eppelborn gehörte. In einem alten Lehensverzeichnis des Bischofs von Verdun, aus dem Jahre 1235, wird erstmals auf einen Haupt Hof „Ypulinire“ hingewiesen. Aus dem Namen „Ippelbrun“ wurde im Jahre 1563 der ähnelnde Name Eppelbronn.
Während der Ortsname Dirmingens auf einen Sippenführer aus der keltischen oder galloromanischen Epoche anspielt und von dem Namen Tiermund abgeleitet wird, stammt der Ortsnamen Eppelborn aus zwei Silben, die sich aus unterschiedlichen Sprachen zusammensetzen. Das Wort „Eppel“ stammt aus dem keltischen und das Wort „Born“ aus der alten fränkischen Sprache. Dabei haben beide Wörter die gleiche Bedeutung. Auch das oft verwendete Wörtchen „Apul“ stammt aus dem keltischen und bedeutet kleines Wasser. Der ursprüngliche Ortsname „Ypulinire“ kommt aus dem Wort „Appulinire“ und bedeutet: wasserreiches Tal. Das Wörtchen „Born“ bedeutet auf Brunnen, Bächlein oder Quelle. Überliefert ist auch, dass im Mittelalter die Besitzer der Herrschaft Eppelborn einen Apfel als Wappenzeichen in Schild und Helmzier aufwiesen. Historischen Quellen zufolge gab es in Eppelborn einst eine Wasserburg. Heimatforscher haben übermittelt, dass dieses Schloss „Ippelbrunn“ eines den ersten festen Gebäuden in Eppelborn gewesen sein muss. Das Schloss dürfte nicht besonders groß gewesen sein und muss in der Nähe der heutigen Schlossstraße gelegen haben. Im Jahre 1595 wurde das Schloss mit Erlaubnis des Kaisers renoviert und befestigt.
Dirmingen bekannte sich unter dem Grafen von Saarbrücken im Jahre 1575 zur Reformation und war fortan protestantisch. In Eppelborn hingegen kämpfte man lange um die Beibehaltung der katholischen Konfession. Diese Konfessionsstreitigkeiten dauerten über Jahre hinweg. Am 30. September 1621 bekundeten Herzog Heinrich von Lothringen und Graf Ludwig von Nassau, dass “…. einige Zwistigkeiten in Religionssachen zu Uchtelfangen zwischen den Untertanen des Herzogs von Lothringen und seines Lehnsmanns Georg Friedrich von Löwenstein einerseits und des Grafen von Nassau anderseits beigelegt worden sind.“ Die Freiherrn von Busek treten erstmals im Jahre 1668 in Erscheinung. Der katholische Zweig der Busecks kam durch die Ehe des Conrad Philipp mit Maria Margaretha von Löwenstein in den Besitz von Calmesweiler und kurze Zeit später auch in den Besitz der Herrschaft Eppelborn.

Gegen Ende des 17 Jahrhunderts war das Verhältnis der Busecks zu den Herren von Kerpen im nahen Illingen ungetrübt und die Grafen von Nassau-Ottweiler stellten sogar die Paten bei den Busecks. Nach der französischen Revolution entstanden die ersten Zivilgemeinden, sogenannten „Maire“, zu Deutsch Bürgermeistereien. Die ersten Bürgermeistereien von Eppelborn und Dirmingen waren also Nachfolger der Grundherrschaft Eppelborn. Bis auf Dirmingen wechselten gerade in Humes und Hierscheid immer wieder die territorialen Machtverhältnisse. Neben den vielen konfessionellen Spannungen kam es im Laufe der Jahrzehnte immer wieder zu neuerlichen Grenzkonflikten und Holzdiebstählen. Der Holzfrevel wurde damals hart bestraft. Besonders zwischen Hierscheid und Humes kamen diesbezüglich immer wieder schwere Spannungen zu Tage. Dirmingen spielte dabei aufgrund seines großen Waldgebietes, als direkter Nachbar beider Dörfer, eine große Rolle. Im Jahre 1741 musste der Forstbeamte der Meierei Dirmingen Christoph Hammerer eine Anzeige gegen Steinartzen Nickel erstatten.
Darin hieß es: “Steinartzen Nickel von Humes nächst dem dreybännigen Stein welcher Hummeser, die Dirminger und die Hirschder Banne scheidet sich die sogenannten Dreyspitz auf dem Hirschder Bann widerrechtlich angemasset überackert und besamt hat“.
Die Holzfäller aus Humes erntenden trotz des Protestes der Hierscheider weiterhin ihr Holz und rodeten zudem eine Teilfläche des Waldes. Am 16.02.1741 spielte sich an der Hierscheider Banngrenze zu Dirmingen Folgendes ab: Carl und Johannes aus Humes hatten am 16.02. 1741, in unredlicher Absicht, die Bannmeile im Hohlfelder Jungenwald bearbeitet. Bei ihrem Tun wurden die beiden vom Dirminger Förster Hammerer überrascht und zur Rede gestellt. Was dann geschah schildert der Forstbeamte Hammerer in seinem Bericht wie folgt:
„…..wie ich nun nahe bei Johannes gestanden und ihn pfänden wollte, gab dieser zwar gute Worte, aber der Carl, der auf dem Baum gesessen, stieg herunter und ihn Vermuths schlug er mir hinterhertragen, ich weiß nicht ob mit der Axt oder womit, auf mörderische Weise auf den Kopf. Desgleichen auch der Johannes da ich auf ersteren Streich nicht fallen wollte, bis sie mich zu Boden schlugen, sagten darbet : dass ist der rechte Schelm, der uns auch unsere Gerechtigkeit wehren will Holtz zu hauen, man muss den Hundt todtschlagen, wie dann auch wirklich, da ich auf dem Boden lag….noch mehrere Streiche gefallen sind auf Kopf, Arm und Hüfte und ich glaube, wenn nicht etlich Leute aus Hirscht und Hummes in der Nähe gewesen wären…..so hätten sie noch nicht aufgehört zuzuschlagen. Weil mir nun nicht befohlen ist, um eines Astes oder eines Baumes wegen, einen Menschen krumm und lahm zuschlagen oder gar Todt zu schießen, weil solches von beyden hohen Herrschaften nicht ausgemacht ist. So habe ich derenthalben keine Thätlichkeit an ihnen verüben wollen. Sollte mir aber künftighin einer von diesen Schelmen …..begegnen so werde ich Revange suchen, es mag befohlen sein oder nicht, weil mir die zwei sehr wehe Thun und ich in den nächsten acht Tagen meinen Forst nicht versehen kann……”
Die Sache landete schließlich vor Gericht. Regierungssprecher Schultz leitet das Schreiben des Försters umgehend an den Amtmann El Payen in Tholey weiter und forderte die Auslieferung und Bestrafung der beiden Holzfrevler. In seiner Aufforderung verwies der Beamte darauf, dass der Dirminger Förster auf “……..unstrittige diesseitigem Territorium die Täter angetroffen” habe. Der Förster sei nach den ersten Schlägen davongelaufen und hingefallen. Daraufhin haben die Täter wieder zugeschlagen. Leider ist das Ende dieses Verfahrens nicht bekannt. In der ersten Hälfte des 18 Jahrhunderts stand die fürstliche Verwaltung in Ottweiler den Grenzverletzungen und Holzdiebstählen der Lothringer weitgehend machtlos gegenüber. Wenn Holzfrevler erwischt wurden, drohte ihnen schlimmstenfalls eine milde Strafe oder eine Verwarnung. Weitreichende Strafen scheiterten an den lothringischen Amtsmännern von Tholey. Die Lothringer schützten immer wieder ihre Landsleute und verhinderten somit die notwendige Rechtsprechung. Von daher dürfte auch die Tat an dem Dirminger Förster Hammerer vergleichbar milde ausgegangen sein.

Als sich im Jahre 1762 der künftige Verlauf der Reichsgrenze abzeichnete bekam Nassau zusehends mehr Handhabe. Im Juli des Jahres äußerte die Nassauer Amtsverwaltung die Hoffnung auf Besserung. Die Drohung, dass Humes und Wiesbach alsbald nach der Grenzregulierung zur Nassau gehören würden und die Täter somit der Gerichtsbarkeit der Nassauer unterstehen, verbreitete Angst und Schrecken. In den Ausschreibungen hieß es, dass es zukünftig keine sanften Strafen mehr geben würde, sondern mehr Härte. Der französische Grenz-Kommissar Joseph Mathis setzte aufgrund seiner Souveränität den räuberischen Aktivitäten der Lothringer ein Ende. Er ließ im Juni 1765 auf Plakaten, die an allen Kirchentüren der Region angeschlagen wurden, verkünden:
Wie Joseph Mathis , königlicher Rath und Commissarius über die Gränzen hiesiger Gegenden : zufolge derer uns zugekommenen Befehlen …..verbieten nochmals hierdurch ernstlich denen Gemeinden Wustweiler , Wiesbach und Humes auch sonst jedermänniglich einigen Frevel oder Holtz Diebstahl zu begehen in den Waldungen des Fürsten von Nassau Saarbrücken unter der Verwarnung ,dass die so hierwieder handeln, arretiert und nach Saarbrücken ins Gefängnis geführt werden.“
Diese Ankündigung zeigten bei unseren direkten Nachbarn ihre Wirkung. Weiter Grenzzwischenfälle und Holzdiebstähle gegenüber Hierscheid und Dirmingen blieben zukünftig weitgehendst aus.
Obwohl das Verhältnis zwischen Dirmingen und Berschweiler wegen ihrer gemeinsamen Geschichte ein weitaus besseres war, sind auch hier einige Reibungspunkte nicht von der Hand zu weisen. In früheren Zeiten waren die beiden heutigen Ortschaften Dirmingen und Berschweiler ein Dorf. In alten Niederschriften finden wir den chronologischen Eintrag von Andreae in seiner Genealogia Saraepontana:
„….Dirmingen…ist eine große Pfarr und liegen die Häuser oder Vogteien etwas zerstreut voneinander. Ein großer Teil dieses Dorfes wird auch Berschweiler genannt“.
Historischen Quellen zufolge müssen wir davon ausgehen, dass Berschweiler einmal ein Ortsteil von Dirmingen war. In noch älteren Chroniken ist sogar von dem Begriff „Vorhof Berschweiler“ die Rede. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelte sich Berschweiler zu einer eigenen selbstständigen Gemeinde. Bis zur Selbständigkeit unseres Nachbarortes musste der bis dahin gemeinschaftlichen Bann getrennt und neu eingetragen werden. In dieser Angelegenheit entstanden immer wieder Differenzen, die auch in alten Akten, im Staatsarchiv Koblenz, zu finden sind. In einem „Dirminger Gemeindebrief“ aus dem Jahre 1733 finden wir einen entsprechenden Vertrag zwischen den beiden Gemeinden Dirmingen und Berschweiler. In diesem Abkommen wird auf die Dauer von 10 Jahren ein Vergleich abgeschlossen. Darin ging es um bestehende Differenzen wegen der „Weidgerechtigkeit“. In der damaligen Zeit wurde die Weidgerechtigkeit als Ehrenkodex für Jäger oder Angler dargestellt. Das geschlossene Abkommen hatte jedoch auch eine rechtliche Bedeutung. Obwohl Dirmingen damals einige Zugeständnisse machte, verlangte Berschweiler mehr Weidrechte. In aufwendiger Form wurde damals detailliert aufgelistet, welche Fluren und Landschaften Berschweiler zugesprochen werden oder von beiden Ortschaften gemeinsam genutzt werden sollten. Außerdem wurden gemeinsame Weidrechte in Bezug auf die Nutzung von Obstwiesen und Futterwiesen getroffen.

Gerade in Grenzgebieten wie z.B der Frankenbach wurden bis in die Spitze detaillierte Nutzungsabkommen abgeschlossen. Zu dieser Zeit entstanden zwischen der Bevölkerung und insbesondere zwischen den Landwirten beider Ortschaften deutliche Differenzen. Ein erster sogenannter Weidvertrag wurde am 23. Januar 1733 in Ottweiler abgeschlossen. Der Vertrag hatte die Dauer von 10 Jahren und wurde jährlich in beiden Gemeinden von den zuständigen Meyern verlesen. Am 28 Mai 1770 befasste sich die Adjudications-Commission erneut mit einer Beschwerde unseres Nachbarortes Berschweiler. Erneut wurden gegenüber Dirmingen Ansprüche wegen einer Trift geltend gemacht. Eine Viehtrift markiert einen vom Vieh benutzten Weg zwischen Weideland und Stall. Die damalige Forderung auf Gemeinweidigkeit stieß bei den Dirmingern auf wenig Gegenliebe. Schließlich wurden beide Ortschaften beauftragt eine Einigung zu finden oder sich gegebenenfalls „höheren Ortes“ zu melden.
Am 02.juni 1770 wurde die „Gemeine Gerechtsame“ für Dirmingen festgelegt und dabei auch die Verhältnisse zur Nachbargemeinde Berschweiler geordnet. Mit diesem neuerlichen Vertrag wurden erstmals die Banngrenzen formuliert. Im Jahre 1814 wurden neue Kreise gebildet und Berschweiler kam mit der Bürgermeisterei Dirmingen zum Kanton Ottweiler. Nach der neuen Landgemeindeordnung aus dem Jahre 1845 sowie durch das Verfassungsgesetz 1856 konnte Berschweiler erstmals wieder einen eigenen Gemeinderat wählen.

Heute liegen beiden Ortschaften in verschiedenen Landkreisen und gehören jeweils zu anderen Landgemeinden. Dennoch besteht zwischen Dirmingen und Berschweiler, alleine schon aus konfessionellen Gründen, eine enge Verbundenheit. Seit der Einführung der Reformation im Jahre 1575 gehört Berschweiler zu der evangelischen Kirchengemeinde Dirmingen. Im Jahre 1952 baute die evangelische Kirchengemeinde Dirmingen das Gemeindehaus in Berschweiler. Nur kurze Zeit später im Jahre 1953 wurde die katholische Kapelle in Berschweiler eingeweiht. Bereits Im Jahre 1731 fertigte der evangelische Pfarrer Morch ein sogenanntes „Seelenregister meiner Pfarrkinder zu Berschweiler“ an. Bis zum Jahre 1755 besuchten die Kinder aus Berschweiler die Dirminger Schule. Im Jahre 1755 wurde erstmals in Berschweiler eine Schule erbaut. Die Dirminger Lehrerschaft befürchtete daraufhin eine Kürzung ihrer Bezüge und verlangt Schadensersatz für die „abgenommenen Börschweiler Schuhlkinder“. Die älteste Einwohnerlisten Berschweilers stammen aus dem Jahre 1537. Die Neubesiedlung des Dorfes Berschweiler, nach dem 30-jährigen Krieg, fand im Jahre 1665 statt. Ab dann entwickelte sich unser Nachbarort immer mehr zu einer selbstständigen Gemeinde mit einer deutlichen Abspaltung zur ehemaligen Heimatgemeinde Dirmingen.
Mit der Eingliederung Dirmingens, in die Gemeinde Eppelborn, verlor auch das bisherige gemeindeeigene Rathaus seinen Nutzen. Die Gemeinde Dirmingen hatte im Jahre 1972 einen Bausparvertrag über 50 000,- € abgeschlossen. Der damalige Gemeinderat hatte damals fest im Blick das Gemeindehaus zu sanieren. Bis zur Gebietsverwaltungsreform im Jahre 1974 wurde jedoch nicht mehr auf diese Zuteilung zurückgegriffen. Mit den Jahren verlor das Gemeindehaus zusehends an Attraktivität und wurde sogar zu einem echten Schandfleck. Auch das am Gemeindehaus angebaute Gerätehaus der Dirminger Feuerwehr war zu diesem Zeitpunkt längst keine Augenweide mehr. In der Bevölkerung wurde erste Stimmen laut die sich nach dem Bausparvertrag erkundigten. Der Dirminger Gemeinderat favorisierte 1973 die Eingliederung in die Einheitsgemeinde Illingen mit Zugehörigkeit zum Kreis Ottweiler oder den Zusammenschluss einer sogenannten Alsbachtal-Gemeinde. In diesem Fall würden die historischen, kulturellen, kirchlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen zu Berschweiler gewahrt bleiben. Es kam anders und Dirmingen wurde der neuen Einheitsgemeinde Eppelborn zugeordnet.

Zu Beginn der 1980-ger Jahre wurde der Abriss des ehemaligen Gemeindehauses beschlossen. Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Dirmingen Otto Gordner forderte damals, als Vorsitzender des Heimat -und Verkehrsvereins, den Erhalt des Gemeindehauses und verwies darauf, dass auch der Seniorentreff des DRK mit diesem Vorhaben seine Anlaufstelle verlieren würde. Die Dirminger Feuerwehr hingegen setzte sich schon recht früh für den Bau eines neuen Gerätehauses ein. Nach dem Abriss des alten Gemeindehauses wurde in der Dirminger Bevölkerung erneut die Frage nach dem Bausparvertrag der ehemaligen Gemeinde Dirmingen laut. Die Gerüchteküche brodelte und die fast vergessenen Spannungen zwischen Eppelborn und Dirmingen kamen leider wieder zu Tage. Fakt ist, dass die heutige Gemeinde Eppelborn, in den letzten 50 Jahren, die wenigsten Neubauten und großangelegten Investitionen in Dirmingen getätigt hat. Dennoch scheint heute das schlimmste überstanden,…. und das ist gut so !