Geistliche Schulaufsicht spaltete Protestanten und Katholiken !

Am 18.Mai 1848 fand in der Frankfurter Paulskirche eine richtungsweisende Nationalversammlung statt. Mit einer eigenen Verfassung sollte dem deutschen Volk eine Reichseinheit nahegelegt werden. In den Städten und Dörfern wurde mit dieser Versammlung die Hoffnung verbunden, dass sich die Lebensverhältnisse der Menschen verbessern. Die damalige Gemeinde Humes machte damals als einzige Kommune im Raum Eppelborn von ihrem Petitionsrecht gebrauch und reichte einen Wunschantrag zur Nationalversammlung ein. Im Wesentlichen ging es in der Antragsformulierung der Gemeinde Humes um Verbesserungen in der eigenen Gemeinde. Beispielsweise wurde die Aufhebung der Bevormundung der Gemeinden von Seitens des Staates sowie die freie Wahl eines Gemeindebeamten beantragt. Auch die Einführung einer besseren, den Gewerbetreibenden entsprechenden Gewerbesteuer und die Aufhebung des Adels, aller Orden und aller damit verbundenen Vorrechte, Privilegien und Ehrentitularen. Der Antrag der Gemeinde Humes befasste letztlich 14. Punkte zur Verbesserung des kommunalen Rechtes.
Der Antrag wurde von der Nationalversammlung angenommen und in das Petitionsregister 1147 als „Wille des Volkes“ eingegliedert. Der Antrag wurde außerdem den verschiedenen Fachausschüsse zur Bearbeitung vorgelegt. Während viele der vorgelegten Wünsche der Gemeinde Humes auf die Lange Bank geschoben wurden, sorgte ein Punkt auf der Humeser Petition für Aufregung. Humes hatte sich als einzige von 40 Gemeinden aus dem Saarland der preußischen Rheinprovinz gegen die geistliche Schulaufsicht ausgesprochen.
In Punkt 1 der Petition folgendes gefordert:“ die Erhebung der Schule zur Staatsanstalt, die Aufhebung des Schulgeldes pro Kind und die Übernahme der Lehrerbesoldung von Seiten des Staates“. Vorrausgegangen war die Unzufriedenheit der Humeser Bürger mit ihrem damaligen Pfarrer Mattias Schöben aus Wiesbach. Die Gemeinde Humes war mit ihrem diesbezüglichen Antragswunsch ihrer Zeit voraus. Die Lehrerschaft des Kreises Ottweiler reichten unter dem Petitionsantrag „Erhebung der Schule zur Staatsanstalt“ ebenfalls einen Antrag in die Nationalversammlung im Jahre 1848 ein. In dieser Petition bitten die Lehrer um die „Befreiung des Lehrerstandes von der unmittelbaren Beherrschung und Beaufsichtigung der Geistlichkeit. Was in unserer heutigen Zeit für völlig normal und Verständlich gilt, wurde damals zur Zerreisprobe. Der Forderung der Lehrerschaft und auch der Petition der Gemeinde Humes traten die evangelischen Bewohner von Dirmingen, Berschweiler, Uchtelfangen und Urexweiler entschieden entgegen. In einem Schreiben appellierten die evangelischen Christen am 24.September 1848 an die Nationalversammlung:
„Sollte die Trennung der Schule von der Kirche ausgesprochen werden, so wird die Familie in ihrem innersten Heiligtum bedroht, weil es nicht mehr von den Eltern abhängt, ihre Kinder in der Religion erziehen zu lassen, worin sie bisher Trost fanden….
„Wer bürgt uns dafür, dass die gewöhnlich ohne alle Erfahrung und ohne die nötige Reife aus den Seminaren entlassenen Jünglinge nicht ihre Weisheit anstatt der Lehren der Kirche den Kindern einprägen. Und hat nicht das Resultat der abgehaltenen Versammlungen der Lehrer das traurige Ergebnis geliefert, dass diesen Männern eine Feindschaft gegen die Kirche und alles positive Christentum innewohnt. Von dem Wahne verblendet, dass in dem Sturz der Kirche Heil beruhe, ist ihr Bestreben darauf gerichtet, durch Untergrabung des positiven Christentums, sie in ihren Grundfesten zu erschüttern. Wir evangelischen Christen leben mit unseren katholischen Brüdern hier seit langem in tiefe Frieden und seit Menschengedenken hat nichts unsere Einigkeit zu stören vermocht, aber der, welcher aus diesem Frieden, aus dieser bürgerlichen Einigkeit schließen wollte, dass wir über die konfessionellen Gegensätze erhaben wären, der würde sich bitter täuschen. Wir alle werden unseren Glauben, wie unsere Väter, noch mit Gut und Blut verteidigen. Aus dieser Liebe zu unserem Glauben, zu unserer Kirche aber ist es uns nicht gleichgültig, welchen Händen unser höchstes Gut auf Erden, unsere Kinder anheimfallen, ob Religion oder Unglaube die Basis ihrer Erziehung bildet.“ Schon die Nachricht, die dunkle Kunde, dass man eine Trennung der Schule von der Kirche beabsichtige, rief hier die größte Erbitterung hervor, und es ist nicht abzusehen, was für traurige Folgen entstehen würden, wenn eine hohe Versammlung die Trennung der Schule von der Kirche beschließen sollte…“ (Text H-G Maas – Eppelborner Heimatheft Nr. 5)
Am Ende waren wohl nicht alleine der Protest der evangelischen Christen in unserer Region dafür verantwortlich, dass es bei der christlichen Schulaufsicht blieb. Die Geistlichkeit trug weiterhin die Verantwortung für die Kinder in den Schulen. Während des sogenannten Kulturkampfes trug erstmals kurzzeitig ein Kommunalbeamter die Schulaufsicht. Im Jahre 1881 wurde diese Reglung jedoch wieder rückgängig gemacht. Bis zum Kriegsende im Jahre 1918 trugen fortan verschiedene Pfarrer die Verantwortung für die ortsansässigen Schulen. Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurde die Geistlichkeit zunächst von der Schulaufsicht entbunden, um nur zwei Monate später wieder neu eingesetzt zu werden. Das endgültige Aus für die geistliche Schulaufsicht wurde am 01.07.1921 durch eine Verordnung der Regierungskommission beschlossen.