Wer hott et „Recht se Kehre“?
Im Jahre 1839 wurde in Dirmingen das sogenannte „Recht des Kehrens“ versteigert. In alten Unterlagen des damaligen Kreises Ottweiler wurden Niederschriften gefunden, in denen sich Einwohner um das „Recht des Straßenkehrens“ beworben hatten. Am 01.Juni 1839 hatte der damalige Beigeordnete von Dirmingen, Schneider, im Auftrag des Bürgermeisters Peter Thetard das „Recht zum Kehren“ vor dem evangelischen Pfarrhaus versteigert.
Der Bürgermeister Peter Thetard verwaltete damals in Personalunion die beiden Bürgermeistereien Dirmingen und Eppelborn. Das „Recht des Kehrens“ wurde unter festgeschriebenen Konditionen versteigert. In den vorhandenen Akten wurde festgeschrieben, dass das „Recht des Kehrens“ auf ein Jahr dem Meistbietenden zugesprochen wurde. Der Pächter muss jede Woche wenigstens zweimal kehren und den Dünger beseitigen. Der Pachtpreis musste an den Gemeindeeinnehmer in Illingen gezahlt werden. Weiterhin wurde festgelegt, dass jede entstehende Streitigkeit auf dem administrativen Wege entschieden werden sollte. Die finale Entscheidung jedoch, hatte die königliche hochlöbliche Regierung in Trier zu treffen.
Der sogenannte Steigerer hatte auf gerichtlichen Rekours zu verzichten. Der Bergmann Jacob Guthörl, Ackersmann zu Dirmingen, ersteigerte sich als erstes das Recht zu der Preise von 21 Silbergroschen. Jacob Guthörl konnte sich die Rechte des Kehrens rund um den Brunnen beim Pfarrhaus insgesamt drei Jahre lang leisten. Anschließend wurden weitere Straßenteile an den Höchstbietenden versteigert. Der Pachtpreis musste stets zu Martini (Oktober) bezahlt werden. In der Regel bezahlten die Pächter 17 Silbergroschen und sechs Pfennige für eine Parzelle. Die Straßen mussten mehrmals die Woche gekehrt werden, so dass die Kommunikation nicht gestört werden kann. In aller Regel waren es die Bauern, die gerne für das Kehrrecht bezahlten.
In Dirmingen durften Katholiken eine Zeitlang dieses Kehrrecht nicht ersteigern. Warum die Bauern damals gerne für die Arbeit bezahlten und das Recht des Straßenkehrens erwarben ist nicht deutlich überliefert. Es mag wohl an dem Eigensinn des damaligen Bürgertums gelegen haben. Womöglich sollte mit dem Kehrrecht auch der persönliche Stellenwert im Dorf erhöht werden. Auch das damalige Verhältnis zur Kirche spielt eine gewichtige Rolle. Für die Menschen war es damals eine Selbstverständlichkeit die eigene Kirche mit Hab und Gut zu unterstützen.
Aus den vorhandenen Dorfchronik geht hervor, dass nach Taufen oder Hochzeiten freiwillige Zuwendungen an die Kirche geleistet wurden. Neben finanziellen Zuschüssen wurden gerne Sach- oder Materialspenden überwiesen. Heute ist es kaum vorstellbar, dass Menschen dafür bezahlen, um in einer Kommune die Straße zu fegen. Im Anbetracht dessen, dass die Menschen damals nicht besonders wohlhabend waren, ist die Höhe der Pacht beachtlich. Im Laufe der Jahre hat sich die Einstellung zur Kommune und zur Kirche verändert. Die heutige Gemeinde Eppelborn würde sich bestimmt über die Wiedereinführung des Kehrrechts freuen.