Vom steinigen Weg der Gemeinde Dirmingen zur Einheitsgemeinde Eppelborn

Am 18. September 1972 wurde der Dirminger Hermann Bock mehrheitlich zum Bürgermeister der Gemeinde Dirmingen gewählt. Dies war zeitgleich die letzte Wahl eines Bürgermeisters in der selbstständigen Gemeinde Dirmingen. Der damalige Gemeinderat setzte sich wie folgt zusammen: Hermann Bock als Bürgermeister, Otto Gordner als 1. Beigeordneter und Walter Heintz als 2. Beigeordneter. Mitglieder: Franz alt, Hans Baltes, Max Brill, Alois Detzler, Werner Gräser, Edmund Jochem, Ludwig Klein, Herbert Land, Ernst Lutz, Heinrich Nagel, Gisela Poitiers, Herbert Scherer, Franz Josef Spaniol, Gerhard Wager, Hans-Georg Wagner und Karl Wagner.

Ich bin mir nicht sicher, ob die 18 Männer und eine Frau damals so genau wussten, dass sie dem letzten Dirminger Gemeinderat angehörten. Vermutlich dürfte ihnen klar gewesenen sein, dass die Zeichen auf Veränderung stehen. Mit dem Gesetz über die Neugliederung der Kreise und Gemeinden vom 19. Dezember 1973 wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1974 aus den bisher 345 saarländischen Gemeinden 50 neue Gemeinden gebildet. Die ehemaligen Gemeinden sind als Ortsteile mit eigenen Ortsräten in den neuen Gemeinden enthalten.

Die Amtszeit des letzten Dirminger Bürgermeisters Hermann Bock dauerte also gerade einmal zwei Jahre an. In dieser Zeit musste sich Hermann Bock und sein Gemeinderat mit der Umsetzung der Gebietsverwaltungsreform beschäftigen. Im Jahre 1822 wurden die beiden Bürgermeistereien Eppelborn und Dirmingen erstmals durch einen gemeinsamen Bürgermeister verwaltet. Über die beiden Weltkriege hinaus wurden die beiden Ortsteile immer wieder als selbständige Gemeinde mit wechselnden Verwaltungen geführt. Dies sorgte immer wieder für Spannungen und Ungereimtheiten. Bis zur Gründung der heutigen Gemeinde Eppelborn mussten einige Hürden genommen werden. Dabei ging es nicht zuletzt um unterschiedliche Herrschaftsverhältnisse und verschiedene Konfessionen. Besonders die beiden Ortschaften Eppelborn und Dirmingen mussten die aus ihrer Geschichte resultierten Ereignisse und Zerwürfnisse beseitigen. Die Geschichte der beiden Ortschaften wurden schon im Mittelalter geprägt und könnten unterschiedlicher nicht sein. Eppelborn unterstand der Diözese Trier und dem Herzogtum Lothringen, dem auch später die Freiherrn von Buseck angehörten. Dirmingen dagegen gehörte schon früh zu der Diözese Metz und seit der Reformation im Jahre 1575 zu der Grafschaft Saarbrücken. Bei den kommunalen Beratungen der Gebiets und Verwaltungsreform im Jahre 1974 war zunächst geplant, dass die neue Einheitsgemeinde Eppelborn dem Keis Saarlouis zugeteilt werden sollte. Dirmingen hingegen war mit diesen Verwaltungsplänen keineswegs einverstanden. Die Trennung vom Nachbardorf Berschweiler wurde in den betreffenden Gremien heiß diskutiert. Eppelborn hatte ebenfalls bedenken und befürchtete eine Reduzierung der Gemeindefläche und der Einwohnerzahlen. Immerhin verfügte Dirmingen schon damals über die größte Bannmeile der ehemaligen Gemeinden im Illtal. Im Laufe der Diskussionen um die Gebietsverwaltungsreform kamen immer mehr Meinungsverschiedenheiten der verschiedenen Gremien ans Tageslicht. Während Calmesweiler zunächst die Zuordnung in Richtung Lebach favorisierte, stimmte der Dirminger Gemeinderat einer Einteilung in die Gemeinde Eppelborn nur dann zu, wenn die neue Gemeinde nicht dem neuen Kreis Saarlouis zugeordnet würde. Sollte dies nicht funktionieren wollte Dirmingen eine Einteilung nach Illingen oder Marpingen, wegen kirchlichen Verbindungen zu Berschweiler bevorzugen. Die beiden Gemeinderäte von Dirmingen und Berschweiler waren sich recht früh darüber einig zusammenzubleiben. Dieses Ziel sollte am Ende nicht erreicht werden.

Am Ende kam es wie es kommen musste: Die eigenständige Bürgermeisterei Dirmingen wurde zum 01. 01.1974 aufgelöst und der neuen Einheitsgemeinde Eppelborn zugeteilt. Die neue Gemeinde Epeplborn wurde dem Landkreis Ottweiler und später dem neun Landkreis Neunkirchen zugeteilt. Dirmingens Nachbarort Berschweiler wurde der Gemeinde Marpingen zugeordnet und Wustweiler der Gemeinde Illingen. Dirmingen bildet somit als östlichster Ortsteil der Gemeinde Eppelborn die Grenze zu den Gemeinden Marpingen im Landkreis St. Wendel gelegen und der Gemeinde Illingen das ebenfalls im Landkreis Neunkirchen liegt. Nach dieser Gebietsverwaltungsreform wurde ein Ortsvorsteher mit einem Ortsrat als Bindeglied zwischen der hiesigen Bevölkerung und dem Gemeinderat und sowie der Gemeindeverwaltung integriert. Erster Ortsvorsteher des Gemeindebezirks Dirmingen in der Gemeinde Eppelborn wurde Hans Baltes.

Der letzte Gemeinderat der selbständigen Gemeinde Dirmingen hat sicherlich einen besonders hohen historischen Stellenwert. Ein anderes kommunales Gremium hat diesen Status ebenfalls erreicht. Das Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete zeitgleich auch das Aus für die eigene Gemeindeverwaltung Dirmingen. Auf Anordnung des französischen Kreiskommandaten vom 24. Dezember 1945 wurde neue Gemeinderäte mit beratendem Charakter ernannt. Neben dem Bürgermeister gehörten damals folgende Männer dem Gemeinderat der „ersten Stunde“ an: Wilhelm Rechkemmer (Bürgermeister), Valentin Brück, Wilhelm Fleck, Arthur Frühauf, Reinhard Gehres, albert Graus, Wilhelm Heintz, Fritz Hell, Peter Hoffmann, Josef Klein, Raymund Lenz. Aufgrund des Artikels 8 der VO Nr 54 der französischen Besatzungsbehörden wurden im Sommer 1946 die ersten Gemeinderatswahlen im Saargebiet durchgeführt. Dieser neue erstmals gewählte Gemeinderat läutete nach den Kriegswirren den Beginn einer neuen Zeit ein. Der Gemeinderat wählte Georg Gräßer zum Bürgermeister der Gemeinde Dirmingen.

Zu der Geschichte der eigenständigen Gemeinde Dirmingen gehört auch die Geschichte des Standesamtes Dirmingen. Seit 1906 wurden Personenstandsbücher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beim Standesamt in Dirmingen geführt. Viele Jahre existierte in unserem Heimatort ein Standesamt I und ein Standesamt II. In alten urkundlichen Aufzeichnungen erfahren wir, dass ein „Verwaltungsbezirk Dirmingen“ bereits im frühen 19. Jahrhundert existierte. Nach den Wirren der napoleonischen Revolutions- und Kriegsjahre bestand ab dem Jahr 1815 wieder ein Bürgermeistereibezirk Dirmingen. Dieser wurde in Personalunion mit dem Bürgermeistereibezirk Eppelborn durch einen hauptamtlichen Bürgermeister unter der Bezeichnung Bürgermeisterei Eppelborn-Dirmingen verwaltet.

Bis zum Jahre 1927 bestand eine getrennte Verwaltung die auch wirtschaftlich und haushaltmäßige Konsequenzen mit sich trug. Der damalige Dirminger Bürgermeistereibezirk umfasste die gleichen Orte wie der Standesamtsbezirk Dirmingen: Dirmingen, Berschweiler, Wiesbach, Humes, und Hierscheid. Dieser Bereich wurde als „Standesamt Dirmingen in Eppelborn“ bezeichnet. Das bedeutete, dass Dirmingen seinen Namen an die Eppelborner Verwaltung verlieh, damit Beurkundungen in Eppelborn durchgeführt werden konnten. Zum damaligen Bürgermeistereibezirk Eppelborn gehörten Eppelborn, Bubach/Camlesweiler, Habach, Macherbach Thalexweiler, Aschbach, Steinbach und Dörsdorf, diese Orte gehörte seit 1815 unverändert zum Standesamtsbezirk Eppelborn und wurden auch zum Standesamt Eppelborn verwaltet. Bei der genauen Beobachtung wird man feststellen, dass diese Orte seit jeher der Diözese Trier und dem Herzogtum Lothringen zugeteilt waren.

Schon am 01. Januar 1906 wurde der “Standesamtsbezirk Dirmingen II” ausschließlich für die Gemeinde Dirmingen allein in Dirmingen errichtet. Dieses Standesamt bleib bis zum Jahre 1922 allein verantwortlich für Dirmingen, Wiesbach Humes und Hierscheid. Nachdem Wiesbach im Jahre 1923 ein eigenes Standesamt erhielt wurde aus verwaltungstechnischen Gründen, mit Wirkung vom 01. August 1955, die beiden Gemeinden Humes und Herscheid dem Standesamtsbezirk Eppelborn zugeteilt. Die Gemeinde Berschweiler wurde dem Standesamtsbezirk II in Dirmingen zugeteilt. Bis zur Gebietsverwaltungsreform sollte unser Heimatort über ein eigenes Standesamt verfügen. Heute verfügt die Einheitsgemeinde Eppelborn, mit ihren ca. 17 000 Einwohnern über kein eigenes Standesamt mehr.

Die saarländischen Gemeinden sind bis heute mit dem Strukturwandel und der Gestaltung der eigenen Zukunft beschäftigt. Mittlerweile werden immer öfter Stimmen laut, die die Abschaffung des Ortsrates verfolgen. Als Gründe werden zu hohen Kosten sowie die Sinnhaftigkeit des Ortsrates angeprangert. Tatsächlich verfügt der Ortsrat nur über eine beratende Funktion. Richtungsweisende Entscheidungen werden vom Gemeinderat getroffen.

Ich persönlich verfolge seit vielen Jahren die Meinung, dass man die Ortsräte wieder stärken und ihnen mehr Mitspracherecht zugestehen sollte. Ein Ortsrat verfügt in der Regel über mehr Basisnähe als der Gemeinderat. Eine Kommune ist gut beraten seinen Ortsräten mehr Vertrauen und Beteiligung zuzusprechen. In Zeiten, in denen es der Politik im Allgemeinen nicht so gut geht, sollte man verstärkt an den kommunalen Gremien festhalten. Ortsräte stehen im ständigen Kontakt zu den Menschen in ihren Dörfern. Die politischen Vereine hatten es zuletzt zusehends schwerer junge Menschen, besonders Frauen, zu finden die sich bereiterklären ein politisches Amt oder ein Mandat zu übernehmen. Bis zu den nächsten Kommunalwahlen 2024 ist noch ein weiter Weg. Ich möchte jedoch heute schon jeden ermutigen mitzumachen und ein Mandat anzustreben.

Wenn es um Kommunalwahlen geht und die Zukunft unseres Dorfes auf dem Spiel steht, sollte das Parteibuch eine untergeordnete Rolle spielen. Zu dieser Erkenntnis bin ich zugegebenermaßen recht spät gekommen. Auch ich habe viele Jahre den Fehler gemacht den politischen Konkurrenten als Feindbild anzusehen. Das Leben ist ein Lernprozess. Heute bin ich mir darüber bewusst, dass wir nur gemeinsam, parteiübergreifend und Seite an Seite die Probleme unseres Heimatortes bewältigen können. Nicht erst seit dem Kriegsausbruch im Osten Europas dürfte uns allen bewusst geworden sein, wie wichtig Demokratie und Mitbestimmung für unser Allgemeinwohl sind. Unsere demokratischen Grundwerte müssen bereits in den Dörfern unseres Landes verteidigt werden.

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